Eines der Hauptthemen kommunaler Energiepolitik ist die öffentliche Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen. Das ist nicht verwunderlich, da über 30 Prozent des gesamten kommunalen Eigenenergiebedarfs allein durch die Straßenbeleuchtung verursacht werden kann. Es existieren jedoch zahlreiche Möglichkeiten, Energieverbrauch und Betriebskosten der Beleuchtungsanlagen zu reduzieren und mittels neuer, effizienteren Technologien Fortschritte zu erzielen. (Planungsleitfaden der Sächsischen Energieagentur GmbH - SAENA)
Subjektives Sicherheitsempfinden und Dunkelheit
Zwar existiert noch Forschungsbedarf über die Zusammenhänge zwischen Kriminalität und Dunkelheit, belegt ist jedoch, dass das subjektive Sicherheitsempfinden im öffentlichen Raum nachts besser bzw. größer ist, wenn es mehr Beleuchtung gibt.
Dunkelheit ist grundsätzlich mit Angst besetzt. Umfragen einer Studie des Max-Planck-Instituts ergaben, dass besonders Menschen, die schon einmal verbale oder körperliche Gewalt erlebt haben, nachts dunkle Orte meiden. Dunkelheit kann somit Auswirkungen auf das subjektive Sicherheitsempfinden haben.
Auch im Rahmen der Allianz Sichere Sächsische Kommunen wurden Sicherheitsanalysen durchgeführt, die sich jeweils aus der Auswertung vorhandener statistischer Daten und den Ergebnissen einer Bürgerbefragung zu Sicherheitsgefühl und Zufriedenheit zusammensetzen. Diese geben den Ist-Zustand in einer Kommune mit belegbaren Fakten wieder und stellt sie in Zusammenhang mit dem wahrgenommenen Sicherheitsempfinden der Bevölkerung. Somit werden mögliche Diskrepanzen zwischen tatsächlicher Kriminalität und subjektivem Sicherheitsgefühl aufgezeigt.
Öffentliche Beleuchtung, besonders Straßenbeleuchtung dient einer wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Belebung. Mittels Beleuchtung kann das Sicherheitsgefühl erhöht und damit Aktivitäten im Außenraum ermöglicht oder attraktiver gestaltet werden. Ein positiver Einfluss auf den Schutz vor Straftaten durch mehr Beleuchtung konnte, wie bereits erwähnt, aber nicht festgestellt werden. Dennoch ist zu beobachten, dass Straßenbeleuchtungen Angsträume verhindern und damit der sozialen Sicherheit dienen kann. Die Gemeinde ist für die Gestaltung einer flächendeckenden öffentlichen Beleuchtung berechtigt, aber nicht verpflichtet. (Bundesamt für Naturschutz (BfN); Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen)
Der Ort Osterby in Schleswig-Holstein geht andere Wege. Dort kann nachts per SMS die Straßenbeleuchtung eingeschaltet werden, wenn man sie braucht. Link zum Beitrag
Verkehrsunfallprävention durch Straßenbeleuchtung
Die Qualität der Straßenbeleuchtung hat einen großen Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Im Zusammenhang mit der Größe der Fahrgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs wirkt sie unmittelbar auf das Sicherheitsrisiko und der damit verbundenen Wahrscheinlichkeit eines Unfalls. Nur durch frühzeitiges Erkennen eines Objektes kann rechtzeitig reagiert und das Fahrzeug im Bedarfsfall zum Stehen gebracht werden. Ebenfalls ausschlaggebend ist die Höhe der Verkehrsdichte bei Nacht.
Die europäische Norm DIN EN 13 201 definiert die Leistung der Straßenbeleuchtung. Darin enthalten sind sämtliche Qualitätsmerkmale für eine Straßenbeleuchtung. Demnach soll die Qualität der Beleuchtung dem Sicherheitsrisiko angepasst sein. Das bedeutet, je höher das Sicherheitsrisiko am Standort der Beleuchtung ist, umso höhere Qualitätsstandards gelten für die Straßenbeleuchtung.
Bei einer Energieeinsparung an öffentlichen Beleuchtungsanlagen dürfen demnach nicht die möglichen negativen Auswirkungen von Dunkelheit auf das subjektive Sicherheitsempfinden sowie eines zunehmenden Unfallrisikos im Straßenverkehr außer Acht gelassen werden.
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